1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Staßfurt
  6. >
  7. Kein Solarpark im Landschaftsschutzgebiet

Photovoltaik Kein Solarpark im Landschaftsschutzgebiet

Die Ortschaftsräte von Groß Börnecke und Hecklingen lehnen einen Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet „Bodeniederung“ für einen Solarpark in ihrer Gemarkung ab. Diesen will ein Landwirt auf einer Ackerfläche errichten.

Von René Kiel 12.06.2022, 06:35
Photovoltaikanlagen wie diese sind im Landschaftsschutzgebiet Bodeniederung bei Hecklingen nicht gewollt.
Photovoltaikanlagen wie diese sind im Landschaftsschutzgebiet Bodeniederung bei Hecklingen nicht gewollt. picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Hecklingen/Groß Börnecke - Der Stadtrat hatte Ende des vergangenen Jahres die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit der Bezeichnung „Solarpark Groß Börnecke“ beschlossen. Dort will ein Landwirt entlang der Bahnlinie auf einer Fläche von 9,82 Hektar, die sich in den Gemarkungen von Groß Börnecke und Hecklingen befindet, eine Photovoltaikanlage errichten. Das Gebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Bodeniederung“.