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Briefwahl Stendal Anstiftung zu Falschaussage bei Wahlbetrug?

Vor dem Stendaler Amtsgericht muss sich Unternehmerin Antje M. dem Vorwurf der versuchten Anstiftung zur Falschaussage stellen.

14.11.2017, 17:00

Stendal l So viel steht fest: Bei der Kommunalwahl im Mai 2014 ist gelogen und betrogen worden. Der ehemalige CDU-Stadtrat Holger Gebhardt wurde dafür im März dieses Jahres vor dem Landgericht zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Strafe musste er vor wenigen Tagen in der Justizvollzugsanstalt Halle antreten, nachdem sein Antrag auf eine wohnortnähere Verlegung nach Burg zuvor gescheitert war.
Die Wahlfälschung zieht noch immer weitere Kreise. Die genauen Umstände sind bis heute ungeklärt. Eine weitere Facette des vielschichtigen Falls gab es am Dienstag vor dem Stendaler Amtsgericht. Die Staatsanwaltschaft wirft Unternehmerin Antje M. vor, sie habe ihre einstmals enge Mitarbeiterin zu einer Falschaussage anstiften wollen. Die 47-Jährige bestreitet das.
Es geht um ihre Glaubwürdigkeit, aber nicht zuletzt darum, ob die Frau aus dem westlichen Teil des Landkreises einen Strafbefehl in Höhe von 10.800 Euro zahlen muss.
Antje M. gehörte zu dem guten Dutzend Helfershelfern, die für Holger Gebhardt durch ihre Besuche im Rathaus insgesamt fast 200 Vollmachten in Briefwahlunterlagen umwandelten, die von ihm dann gefälscht wurden.
Bei der Geschäftsfrau liegt der Fall jedoch tiefer. Sie hat auch in ihrer mehr als 20-köpfigen Belegschaft Vollmachten eingesammelt. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergaben: Wahlunterlagen erhielten die Mitarbeiter, darunter auch einige mit Behinderungen, jedoch nicht.
Antje M. verschwieg in ihren Vernehmungen dies jedoch. Ihre heute 39-jährige Angestellte half ihrer Chefin und holte damals ebenfalls Vollmachten ab. Auch sie erzählte den Vernehmern zunächst eine falsche Geschichte.
Im Wahlfälschungsprozess vor dem Landgericht machte die Mitarbeiterin dann aber bei ihrer Zeugenvernehmung am 25. Januar reinen Tisch: Die Wahlunterlagen seien nie in M.‘s Betrieb gelandet, sondern direkt noch in Stendal an Gebhardt übergeben worden.
Mehrmals kam die Frau damals bei ihrer Aussage ins Stocken, griff zum Taschentuch, wischte sich eine Träne aus dem Gesicht. Was sie dann jedoch sagte, ließ etliche im Gerichtssaal den Atem anhalten: Die Unternehmerin soll noch am Tag vor dem Prozess ihre Mitarbeiterin bedrängt haben, bei der falschen Version zu bleiben. Staatsanwältin Annekatrin Kelm erließ daraufhin den Strafbefehl.
Richter Thomas Schulz will es nun genau wissen. Doch so genau kann sich die Bürokauffrau, die seit ihrer Aussage krankgeschrieben ist, nicht mehr erinnern. „Du weißt ja, wie wir das gesagt haben“, zitiert sie ihre Chefin mehrmals. „Gab es da noch mehr?“, hakt Schulz nach. Nach ihrem Eindruck habe Antje M. „Angst vor Holger Gebhardt“ gehabt. Er habe ihr gesagt, dass sie doch wisse, „was bei der Sparkasse passiert ist“ und darauf gedrungen, dass sein Name außen vorgelassen werde.
Kurz vor dem Prozesstermin im Januar habe sie bei ihr noch einmal nachgehakt, warum sie nicht die Wahrheit sage. „Bist Du bescheuert?“, habe Antje M. daraufhin geantwortet.
Aber sind diese Aussagen juristisch als Aufforderung zu einer Falschaussage zu bewerten? Richter Schulz lässt durchblicken, dass er da so seine Zweifel habe und beraumt einen weiteren Termin an. Am 23. November soll Staatsanwältin Kelm den Fall schildern.
Das Geld muss die Unternehmerin womöglich nicht zahlen. Der Preis für ihre Mithilfe ist dennoch hoch. So hat ihr der Landesbehindertenverband nach Bekanntwerden der Vorfälle den Preis „Pro Engagement“ wieder aberkannt.