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Coronabedingt Betrugs- und Drogenprozesse verschoben

Der Betrugsvorwurf gegen einen 70-Jährigen aus dem Elb-Havel-Winkel ist noch nicht vom Tisch, sein Berufungsprozess nur verschoben.

Von Wolfgang Biermann 24.04.2020, 13:00

Stendal l Der Corona-Pandemie geschuldet, fallen derzeit etliche Prozesse am Landgericht aus, in denen es nicht um eilbedürftige Haftsachen geht. Aufgeschoben ist nicht aufgeschoben, sagte der Volksmund.

Und das bestätigt auch Landgerichtssprecher Michael Steenbuck, selbst wenn es noch keine neuen Termine gebe. So auch in diesem Fall, der 2018 das Amtsgericht beschäftigte und der ab Ende März vor dem Landgericht im Berufungsverfahren neu aufgerollt werden sollte.

Ein Rentner aus dem Elb-Havel-Winkel soll das Vertrauen des Lebensgefährten seiner Mutter missbraucht und ihn um 6000 Euro betrogen haben. Das Amtsgericht hatte den Tatvorwurf im emotionsgeladenen Prozess als erwiesen angesehen und den heute 70-Jährigen im September 2018 zu einer Geldstrafe von 2160 Euro verurteilt. Dazu sollte der Angeklagte als sogenannten Wertersatz 6000 Euro an die Landeskasse zahlen.

Weil er laut Amtsgericht Bankautomaten zur Auszahlung des Geldes benutzte, nennt der Gesetzgeber den Tatbestand Computerbetrug. In vier Tranchen soll er 2017 insgesamt 6000 Euro des Opfers, das im Haushalt der zwischenzeitlich verstorbenen Mutter lebte, unberechtigt abgehoben haben. Der Angeklagte kümmerte sich um die finanziellen Dinge des betagten Paares.

Er behauptete im Prozess vor dem Amtsgericht, dass der Lebensgefährte seiner Mutter ihm für die langjährige Betreuung 5000 Euro geschenkt hätte. Weitere 1000 Euro hätte er in dessen Auftrag abgehoben und in bar ausgehändigt. Das Geld sei angeblich für die Kinder des Betrogenen gewesen.

Beim Prozess vor dem Amtsgericht 2018 sagte das damals 89-jährige Betrugsopfer aus, dass er dem Angeklagten weder Geld geschenkt noch 1000 Euro für die Kinder von ihm erhalten habe. Aussage gegen Aussage also. Das Amtsgericht glaubte dem 89-Jährigen, der „einen klaren Eindruck machte“ und bestens über seine finanzielle Situation Bescheid wusste. Es verurteilte den Angeklagten zur Geldstrafe. Dagegen legte dieser Berufung ein, die nun, 18 Monate später, verhandelt werden sollte, wegen Corona aber verschoben wurde.

 In einem weiteren Prozess, der in diesen Tagen am Landgericht stattfinden sollte und verschoben wurde, geht es in erster Instanz um einen 32-Jährigen aus Seehausen. Die Volksstimme berichtete schon mehrfach über ihn. Erst im Januar hatte der Bundesgerichtshof seine Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Stendal verworfen. Das Landgericht hatte ihn wegen bewaffneten Drogenhandels sowie Besitz oder Mitführen unerlaubter Waffen oder Gegenstände zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Auch aktuell sollte es vor der 1. Großen Strafkammer um größere Mengen Drogen gehen.