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Arbeitsgericht Ehemalige Wildpark-Mitarbeiterinnen zerren Stadt Tangerhütte vor das Arbeitsgericht

Drei ehemalige Mitarbeiterinnen des Wildparks Weißewarte klagen vor dem Arbeitsgericht gegen die Stadt Tangerhütte. Sie fühlen sich in Sippenhaft genommen.

Aktualisiert: 23.02.2022, 17:14
Der Wildpark Weißewarte kommt aus den Schlagzeilen nicht heraus.
Der Wildpark Weißewarte kommt aus den Schlagzeilen nicht heraus. Foto: Birgit Schulze

Tangerhütte (wo) - Der Vorwurf hat es in sich: Wollte die Stadt Tangerhütte drei unliebsame Mitarbeiterinnen des Wildparks Weißewarte loswerden, weil diese nach dem Betreiberwechsel Ende des vergangenen Jahres den vormals Verantwortlichen zu nahe standen?

Der Verdacht mag nahe liegen, handelt es sich doch bei einer der Betroffenen um die Ehefrau des vormaligen Chefs des abgelösten Betreibervereins. Nicht zuletzt deshalb waren die ehemaligen Wildpark-Beschäftigten vor das Stendaler Arbeitsgericht gezogen und hatten gegen die Stadt Tangerhütte und den Wildpark-Förderverein geklagt. „Es gab keine Kündigung, sondern es wurde nur ein Hausverbot für die drei ausgesprochen“, argumentierte ihr Rechtsanwalt.

Naturgemäß sah das die Gegenseite ganz anders. Die Stadt bewertete die Sachlage viel komplexer. Nachdem dem Betreiberverein die Betriebserlaubnis entzogen worden war, sei das Arbeitsverhältnis automatisch erloschen. Ein Betriebsübergang, bei dem die Arbeitsverträge ihre Gültigkeit behalten hätten, sei nicht erfolgt. Eine Kündigung hätte deshalb auch nicht erfolgen können.

Befristeten Vertrag lehnten Wildpark-Mitarbeiterinnen ab

Der Förderverein als neuer vorübergehender Träger habe daraufhin einen befristeten Arbeitsvertrag angeboten, bis die Stadt Tangerhütte den Wildpark in Form einer gemeinnützigen GmbH ab dem 4. März weiterführt. Während die übrigen Wildpark-Mitarbeiter darauf eingegangen seien, habe einzig das Trio das Angebot abgelehnt. „Das ist nur zu verständlich, davor waren sie unbefristet angestellt“, entgegnete der Rechtsanwalt der Klägerinnen.

Weil sich abzeichnete, dass das Verfahren am ersten Verhandlungstag keinen Abschluss mit einer richterlichen Entscheidung nehmen würde, regte der verantwortliche Richter eine Vergleichslösung an. Doch das Angebot der Stadt Tangerhütte und des Fördervereins, die drei Frauen mit einer einmaligen Zahlung von jeweils 2000 Euro abzufinden, überzeugte nicht.

Neuer Verhandlungstermin im Juni angesetzt

Die Klägerinnen forderten ihrerseits, auf die 2000 Euro noch den Lohn vom Monat Dezember und der ersten zehn Tage im Januar drauf zu legen. Auf diese Forderung wollten wiederum die Beklagten nicht eingehen. Deshalb treffen sich die Beteiligten aller Wahrscheinlichkeit im Juni zum zweiten Verhandlungstermin.

Der Landkreis Stendal hatte dem Betreiberverein Ende des vergangenen Jahres die Zoogenehmigung wegen Verstößen gegen das Tierwohl entzogen. Als Übergangslösung war die Verantwortung für das beliebte Ausflugsziel dann vom Tangerhütter Stadtrat auf den Förderverein übertragen worden. Ab März wird eine neugegründete gemeinnützige GmbH verantwortlich sein.