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Feuerwehr Jubiläums-Zuschuss gerecht verteilen

Der Zuschuss für Jubiläen soll nicht pauschal, sondern entsprechend der Mitgliederzahl an die Feuerwehren der Stadt Stendal gezahlt werden.

Von Regina Urbat 05.12.2019, 13:00

Stendal l Einstimmig sind eine neue Satzung und neue Richtlinie für die Feuerwehren der Hansestadt Stendal im Stadtrat beschlossen worden. Unterm Strich erhalten damit die mehr als 480 Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren in der Stadt Stendal und den Ortsteilen wie bisher finanzielle Entschädigungen für ihren Aufwand. Sei es bei Einsätzen, Schulungen oder Qualifizierungen.

Notwendig wurden die Beschlüsse durch den Stendaler Stadtrat, weil auf Landesebene im Mai dieses Jahres eine Kommunal-Entschä-
digungs-
verordnung für ehrenamtlich Tätige in Kraft getreten ist. Das führte zur Überarbeitung der seit 2016 in Stendal geltenden Feuerwehr-
entschädigungs-
satzung. Daraus resultierte die Neufassung einer Zuwendungsrichtlinie für die Feuerwehren, weil einige Leistungen in der alten Satzung nicht in die neue übernommen werden konnten.

Zusätzlich ist in die neue Entschädigungssatzung für die Feuerwehr nun noch die Wasserwehr aufgenommen worden. Darüber informierte in der Stadtratssitzung Axel Kleefeldt. „Diese Veränderung ist nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht erfolgt“, sagt der stellvertretender Oberbürgermeister. Es wies zudem auf einige angepasste Punkte im Satzungstext hin, die aber insgesamt keine Auswirkungen auf die Entschädigung der Brandschützer hat. Für mehr Diskussionsstoff sorgte der Inhalt der neuen Feuerwehrzuwendungsrichtlinie. Sie wurde mit der Änderung beschlossen, dass diese Richtlinie nur bis zum 31. Dezember 2020 gültig ist.

Jürgen Schlafke begründete den Antrag der Fraktion SPD/FDP/Ortsteile auf eine zeitliche Begrenzung damit, dass der Paragraf 4 einer Korrektur bedürfe. In diesem wird geregelt, dass die Stadtfeuerwehr, alle Ortsfeuerwehren sowie auch die Jugend- und Kinderfeuerwehren anlässlich der Gründungsjubiläen aller fünf Jahre einen zweckgebundenen finanziellen Zuschuss für eine würdige Ausgestaltung des Jubiläums erhalten.

Schlafke stoße sich an der Höhe der Beträge. So erhalte die Ortsfeuerwehr Stendal 2000 Euro, alle anderen Ortswehren 500 Euro. „Das ist im Verhältnis der Ortswehren zur Stendaler Wehr sowie auch im Verhältnis der Ortsfeuerwehren untereinander ungerecht“, betont Schlafke und begründet dies mit unterschiedlichen Mitgliederzahlen. „Bei der Zuwendung fehlt der Mitgliederbezug.“

Es sollte deshalb keine Pauschale an die Ortsfeuerwehren gezahlt werden, sondern ein Zuschlag in Abhängigkeit der jeweiligen Mitgliederstärke. Ähnlich gerecht wie es bei den Zuwendungen für die Jugend- und Kinderfeuerwehren der Stadt Stendal der Fall sei.

Die Ortsfeuerwehr Stendal ist mit mehr als 110 Mitgliedern die größte Wehr im Gebiet der Hansestadt. Zu den Großen gehören auch die Orstwehren in Borstel und Uchtspringe/Staats mit über 70 Mitgliedern. Insgesamt zählen zur Stadtfeuerwehr 25 Ortswehren.

Bereits im Vorfeld der Stadtratssitzung wurde im Finanzausschuss der fehlende Bezug zur Mitgliederstärke angesprochen. Stadtwehrleiter Michael Geffers wies darauf hin, dass solch eine Änderung gern mit den Ortsfeuerwehren diskutiert werden könnte. Er sicherte zu, dass sich eine entsprechende Arbeitsgruppe mit dem Thema beschäftigen und einen Vorschlag unterbreiten werde. Ihm sei es wichtig, „dass so etwas mit den Kameraden vorab besprochen wird.“

Übrigens schlug Jürgen Schlafke auch eine Zuwendungsrichtlinie für die Wasserwehr vor. „Zumindest sollte die Möglichkeit geprüft werden.“