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Zoff um Benefizveranstaltung Kommentar zur Ausladung der AfD beim Wernigeröder Bürgerfrühstück: Juristisch sauber, aber inhaltlich falsch
Bei der 15. Auflage des Bürgerfrühstücks auf dem Wernigeröder Marktplatz lehnt der Kinderschutzbund als Veranstalter die Teilnahme der AfD ab. Warum das eine problematische Entscheidung ist.
Aktualisiert: 22.08.2025, 10:13

Man muss kein Jurist sein, um die Hintergründe rund um das Bürgerfrühstück in Wernigerode und die Absage an eine AfD-Teilnahme korrekt zu interpretieren: Der Kinderschutzbund ist Veranstalter und kann daher frei entscheiden, wer Gast sein darf und wer unerwünscht ist. Mit der von der Stadt übertragenen Sondernutzung des Marktes haben die Verantwortlichen das Hausrecht und damit die Entscheidung, für wen sie die Tür öffnen.