Ausbreitung der Vogelgrippe hat Folgen Bekämpfung der Geflügelpest: Landkreis Anhalt-Bitterfeld erlässt Stallpflicht
Ab 4. November gilt im Landkreis Anhalt-Bitterfeld Stallpflicht für Geflügel. Das hat auch Auswirkungen auf Ausstellungen und Schauen sowie Jäger.

Zerbst/Köthen - Nach zunehmender Ausbreitung der Vogelgrippe gilt inzwischen in mehreren Landkreisen und kreisfreien Städten Sachsen-Anhalts die Stallpflicht. Nun ist auch Anhalt-Bitterfeld betroffen, wo das Virus erstmals Mitte Oktober bei zwei aufgefundenen toten Kranichen nahe Bone nachgewiesen wurde.
Mit Erlass der jetzigen tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung dürfen Hühner, Enten, Gänse, Wachteln und anderes Geflügel nur noch entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer gesicherten Vorrichtung untergebracht sein, die die Tiere gegen Wildvögel und deren Kot schützt. Des Weiteren wird die Durchführung von Ausstellungen, Märkten, Schauen, Wettbewerben und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel und Tauben im gesamten Kreisgebiet untersagt. Damit findet auch die für den 22. und 23. November geplante Schau des Rassegeflügelzuchtvereins Zerbst und Umgebung 1881 e.V. nicht statt.
Geflügelausstellungen dürfen in Anhalt-Bitterfeld nicht mehr durchgeführt werden
Darüber hinaus ist die Jagd auf Federwild nicht mehr erlaubt, wie es in der aktuellen Pressemitteilung zur Stallpflicht heißt. Demnach werden alle Geflügelhalter weiterhin eindringlich gebeten, auf entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu achten. Hierzu zählt unter anderem der Schutz von Futter und Wasser vor Wildvögeln, aber auch das gründliche Händewaschen und Desinfizieren vor und nach dem Stallbesuch. Auffällige oder tote Tiere sollten keinesfalls berührt werden, sondern dem Landkreis gemeldet werden.
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Vor dem Hintergrund der Stallpflicht wird erneut darauf hingewiesen, dass alle Geflügelhalter verpflichtet sind, die Haltung von Geflügel anzuzeigen. Wer dem bisher noch nicht nachgekommen ist, hat dies unverzüglich beim Fachbereich Verbraucherschutz, Gesundheit und Veterinärwesen nachzuholen.
Dieser ist telefonisch unter (03496) 60 19 40 zu erreichen sowie per E-Mail an vetamt@anhalt-bitterfeld.de. Dessen Mitarbeiter sind Ansprechpartner bei Rückfragen zur Vogelgrippe und der Stallpflicht sowie für Informationen zu toten Tieren.
Stallpflicht gilt im Landkreis Anhalt-Bitterfeld vorerst bis zum 3. Dezember
Die Allgemeinverfügung gilt ab 4. November, und zwar zunächst bis 3. Dezember 2025.
Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine hoch ansteckende, oftmals tödlich verlaufende, anzeigepflichtige Viruserkrankung bei Geflügel und anderen Vogelarten, deren Ausbruch auch immense wirtschaftliche Folgen für Geflügelhalter, Schlachtstätten und Industrie haben kann. Menschen erkranken extrem selten, können aber das Virus in Tierbestände verschleppen.