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Schul-Drama Justiz verteidigt Vorgehen in Helbra

Eine Achtjährige wird unter Schreien von der Polizei aus ihrer Grundschule in Helbra gebracht. Nun äußert sich die Justiz.

Von Alexander Walter 08.03.2018, 16:01

Magdeburg l Im Fall des unter Polizei-Zwang aus der Grundschule Helbra (Mansfeld-Südharz) geholten Mädchens haben die Behörden ihr Vorgehen verteidigt. Zur Umsetzung eines Sorgerechtsbeschlusses des Amtsgerichts Eisleben habe keine Alternative bestanden, sagte Direktor Steffen Lutz am Donnerstag.

Vorausgegangen sei ein monatelanges Gezerre der Eltern um den Aufenthaltsort des Kindes. Bereits im August hatte das Oberlandesgericht Naumburg entschieden, dass der Vater die gemeinsame Tochter der Mutter zu übergeben habe. Der Mann folgte dem nicht, teilte gar mit, ein Versuch das Mädchen aus seiner Wohnung zu holen, werde erfolglos bleiben. Die Mutter beantragte daraufhin die Vollstreckung. Doch war der veranlasste Einsatz verhältnismäßig? Nach dem Antrag musste die Justiz handeln, betonte der Sprecher. „Notfalls auch unter Zwang.“ Eine Gefahrenanalyse habe zudem ergeben, dass die Übergabe unter den gegebenen Umständen risikolos nur in Hort oder Schule erfolgen konnte.

Der Vater rechnete offenbar mit der Aktion, hielt sich im Umfeld der Schule auf. Ein von ihm gedrehtes Video der Polizeiaktion hatte am Montag für einen Aufschrei im Internet gesorgt, bei Facebook wurde es tausendfach geteilt. Darauf ist zu sehen, wie das Mädchen um Hilfe schreiend von Polizisten in Begleitung von Jugendamt-Mitarbeitern und einem Gerichtsvollzieher in einen Polizeiwagen gedrängt wird. Der Vater hat inzwischen angekündigt, rechtlich gegen die Vollstreckung vorzugehen.