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Bestattung Sachsen-Anhalt will die Sargpflicht aufheben

Jüdische und muslimische Gläubige können sich wohl bald auch in Sachsen-Anhalt entsprechend ihren religiösen Traditionen ohne Sarg und in einem Leichentuch beisetzen lassen.

Von Michael Bock Aktualisiert: 24.01.2023, 18:44
Die Sargpflicht soll in Sachsen-Anhalt aufgehoben werden.
Die Sargpflicht soll in Sachsen-Anhalt aufgehoben werden. Foto: dpa

Magdeburg - Die Landesregierung will den Sargzwang aufheben und auch eine Bestattung in Tüchern ermöglichen. Das sieht der Entwurf der Landesregierung für ein neues Bestattungsgesetz vor.

„Wir wollen der Vielfalt der Religionen gerecht werden“, sagte Petra Grimm-Benne (SPD) nach der Kabinettssitzung am Dienstag.

In „begründeten Fällen“ solle Friedhofsträgern ein Widerspruchsrecht gegen die Bestattung in Tüchern eingeräumt werden. Dies könne etwa bei kirchlichen Friedhofsträgern zum Tragen kommen, sagte die Sozialministerin. Widerspruch wäre auch möglich, wenn die Beschaffenheit des Bodens einer Tuchbestattung entgegenstehe.

Zudem soll es künftig vor jeder Bestattung durch einen spezialisierten Arzt verpflichtend eine zweite Leichenschau geben. Das hätten die Strafverfolgungsbehörden jahrelang gefordert, sagte Grimm-Benne. So soll die Chance erhöht werden, dass möglicherweise unnatürliche Todesursachen entdeckt werden.

Geplant ist auch, die Urnen-Beisetzungsfrist von vier Wochen auf sechs Monate zu verlängern.

Soldaten, die bei einem Auslandseinsatz der Bundeswehr ums Leben kamen und ein Ehrengrab erhielten, sollen ab 2034 ein dauerhaftes Ruherecht erhalten.

Zur geplanten Reform gehört außerdem eine Regelung zur Bestattungspflicht von Sternenkindern. So werden Babys genannt, die während der Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt sterben.

Der Gesetzentwurf wird jetzt zur Anhörung freigegeben. Laut Grimm-Benne soll das Gesetz 2024 in Kraft treten.

Die oppositionellen Grünen fordern zudem eine Lockerung des Friedhofszwangs. Wer die Asche von Verstorbenen auf dem eigenen Grundstück, auf ausgewiesenen kommunalen Flächen oder anderen Orten mit Zustimmung des Grundstückseigentümers verstreuen will, sollte das aus Sicht der Grünen auch tun dürfen.