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Zwei Tote Unfall sorgt im Harz für Fassungslosigkeit

Der Horrorunfall bei Ballenstedt, bei dem zwei Frauen gestorben sind, sorgt für Fassungslosigkeit. Der Verursacher war drogensüchtig.

Von Dennis Lotzmann 23.04.2018, 01:01

Ballenstedt l Die Mitarbeiter des Ballenstedter Seniorenzentrums Nicolaistift sind geschockt: Ein Horrorunfall hat eine ihrer Kolleginnen aus dem Leben gerissen. Am Freitagmittag hatte die beliebte 58-Jährige noch ihre Arbeit im Küchenbereich erledigt. Später startete sie mit einer 69 Jahre alten Freundin zu einer Tour nach Aschersleben. Auf der Rückfahrt rammte unweit von Ermsleben ein Audifahrer, der auf die Gegenfahrbahn geraten war, den Seat der Frauen. Beide überlebten den Frontalcrash nicht.

In die Trauer – nicht nur im  Seniorenzentrum, sondern bei vielen Ballenstedtern – mischt sich mehr und mehr Wut. Wut darüber, dass der Todesfahrer,  ein stadtbekannter Drogendealer und -konsument, seit Ende Februar zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft plus Einweisung in eine Entzugsklinik verurteilt ist. Am 22. Mai – drei Monate nach Rechtskraft des Urteils – muss sich David S. im Maßregelvollzug Bernburg melden. Wenn er denn die eigenen, schweren Verletzungen überlebt.

Warum die Justiz drei Monate benötigt, um einen Drogenabhängigen aus dem Verkehr zu ziehen, ist eine der Fragen, die sich viele Ballenstedter stellen. Zumal der 24-Jährige im Prozess am Landgericht Magdeburg nicht nur wegen Drogenhandels in 64 Fällen, sondern auch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden ist.

Eine Fahrprüfung hat er nie abgelegt. Dennoch soll er immer wieder hinterm Steuer gesessen haben, heißt es in Ballenstedt. So auch bei der Todesfahrt. Der Audi war nicht zugelassen und  mit gefälschten Kennzeichen versehen. Und: Vor Ort wurden Tütchen mit weißer Substanz sichergestellt. Vieles spricht dafür, dass S. wieder unter Drogen unterwegs war. Allerdings steht das Ergebnis der Blutuntersuchung noch aus.

„Damit war und ist er doch eine Gefahr für andere“, bringt es ein Ballenstedter auf den Punkt. Gleichwohl sieht Frank Baumgarten von der Staatsanwaltschaft Magdeburg bis zum Antritt des Maßregelvollzugs keinen Haftgrund – Fluchtgefahr sei nicht gegeben. Aber:  „Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis war er vorbestraft“, so der Oberstaatsanwalt.

Nach der Verurteilung am 14. Februar habe die Justiz normal gearbeitet. Nach der Rechtskraft des Urteils am 22. Februar gingen die Akten am 27. März bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg ein. „Wir haben am 3. April das Aufnahmeersuchen für den Maßregelvollzug gestellt“, so Baumgarten. Am 10. April gab es die Antwort: Strafantritt am 22. Mai. Die Abläufe – sowohl im Gericht als auch bei der Staatsanwaltschaft und in der Maßregelklinik – seien üblich, betonen Gerichtssprecher Christian Löffler, Staatsanwalt Baumgarten und eine Kliniksprecherin.

„Dieser Fall ist unendlich tragisch“, so Baumgarten. Dass S. vor dem 22. Mai noch mal frei kommt, ist unwahrscheinlich. Die nach den Unfall zuständige Staatsanwaltschaft in Halberstadt erwägt, Untersuchungshaft zu beantragen.

Unseren Kommentar zum Thema finden Sie hier.