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Baurecht für ganze A14-Nordverlängerung in Sachsen-Anhalt

14.12.2020, 10:02
Klaus-Dietmar Gabbert
Klaus-Dietmar Gabbert dpa-Zentralbild

Magdeburg (dpa/sa) - Für den kompletten sachsen-anhaltischen Teil der A14-Nordverlängerung von Magdeburg Richtung Norden besteht seit Montag Baurecht. "Mit dem Planfeststellungsbeschluss für den künftigen Autobahnabschnitt zwischen Osterburg und Seehausen liegen nun auch für den letzten noch fehlenden Abschnitt in Sachsen-Anhalt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau der knapp 17 Kilometer langen Strecke vor", erklärte Verkehrsminister Thomas Webel (CDU) in Magdeburg. Damit lägen 18 Jahre akribischer Arbeit hinter den Planern von der Landesstraßenbaubehörde und des Landesverwaltungsamts.

Der rund 2000 Seiten umfassende Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt von der Anschlussstelle Osterburg bis Seehausen-Nord wird laut Ministerium vom 2. bis zum 15. Februar 2021 auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes veröffentlicht. Außerdem könnten die Unterlagen währenddessen in der Landeshauptstadt Magdeburg und in der Hansestadt Osterburg sowie in der Verbandsgemeinde Seehausen eingesehen werden. Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann laut Ministerium innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig erhoben werden.

Die Gesamtkosten für den Autobahn-Lückenschluss zwischen Magdeburg über Wittenberge bis Schwerin werden auf 1,5 Milliarden Euro beziffert. Von den insgesamt 155 Kilometern liegen etwa 97 Kilometer in Sachsen-Anhalt, 32 Kilometer im Land Brandenburg und 26 Kilometer in Mecklenburg-Vorpommern. Nach ihrer Fertigstellung soll die A14 von Nossen im Süden bis Wismar an der Ostseeküste führen.

Pressemitteilung Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt

Infos A14-Nordverlängerung