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Discounter-Diebstähle Drei Jahre für Genthiner Dieb in Magdeburg

Ein 25-Jähriger Genthiner ist in Magdeburger Geschäften auf Klautour gegangen. Nun stand er vor Gericht.

Von thomas pusch 15.04.2024, 20:48
Vor dem Landgericht Magdeburg wurde das Urteil gesprochen.
Vor dem Landgericht Magdeburg wurde das Urteil gesprochen. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentra

Magdeburg/Genthin. - Milder als von Staatsanwalt und Verteidigung beantrag ist ein 25-Jähriger aus Genthin vor dem Landgericht Magdeburg davongekommen. Das verurteilte ihn zu drei Jahren Haft wegen räuberischen Diebstahls. „Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten beantragt. Dem hatte sich die Verteidigerin angeschlossen“, so Marie-Theres Krahl, stellvertretende Pressesprecherin des Landgerichts auf Nachfrage der Volksstimme.

Dem 25-Jährigen, der mehrere falsche Vornamen benutzt hat, wurde vorgeworfen, am 17. Dezember 2022 und am 4. Oktober vergangenen Jahres in zwei Magdeburger Supermärkten alkoholische Getränke und Lebensmittel gestohlen zu haben.Als der Angeklagte bei den Taten gestellt worden sein soll, soll er Mitarbeiter der Supermärkte angegriffen haben, um das Diebesgut behalten und flüchten zu können. Genau diese Gewaltanwendung macht aus dem Diebstahl einen räuberischen Diebstahl. Das Strafmaß liegt zwischen einem und 15 Jahren.

Waren im Gesamtwert von unter 200 Euro

Bei der ersten Tat ließ er aus einer Lidl-Filiale drei Flaschen Bacardi, eine Packung Frischkäse und einen Becher Milchreis mitgehen. Das ergab einen Gesamtwert von 69,05 Euro, wie Landgerichtssprecher Christian Löffler der Volksstimme mitteile. Bei der zweiten Tat stahl der Genthiner aus einer Aldi-Filiale drei Flaschen Jägermeister, drei Flaschen Osborne Veterano und zwei Twix-Schokoriegel. Das war insgesamt 113,94 Euro wert.

Der Angeklagte hat beide Taten gestanden, schon am zweiten Verhandlungstag ist das Urteil gesprochen worden. Und das beinhaltet nicht nur die dreijährige Freiheitsstrafe.

Vom Gericht wurde außerdem die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Der Mann soll dort von seiner Heroinsucht befreit werden.