Langer Streit, klare Lösung Nach hitziger Debatte: Genthin einigt sich auf neue Bürgerpreissatzung
Nach langem Ringen steht die neue Bürgerpreissatzung fest. Mehrere Punkte wurden dabei grundlegend überarbeitet. Was sich genau ändert zeigt der Blick in die Details.

Genthin. - Nach intensiver Beratung und mehreren Überarbeitungen hat sich der Bildungs-, Kultur- und Sozialausschuss (BKS) der Einheitsgemeinde Stadt Genthin nun auf eine finale Fassung der Bürgerpreissatzung geeinigt.
Damit ist ein wichtiger Schritt getan, um herausragendes bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement weiterhin offiziell zu würdigen und in den Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit zu rücken.
Mehr Klarheit nach Ausfall: Neue Regeln für den Genthiner Bürgerpreis
Der Anlass für die Überarbeitung war das Ausbleiben der Vergabe des Preises in diesem Jahr. Nun soll durch Änderungen der Satzung mehr Verlässlichkeit im Verfahren geschaffen werden.
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So soll die neue und überarbeitete Version klare und nachvollziehbare Kriterien für die Vergabe des Bürgerpreises festlegen und damit künftig mögliche Ungereimtheiten oder Unklarheiten im Auswahlprozess vermeiden.
Engagement und nicht der Wohnort zählt
Einer der zentralen Punkte der überarbeiteten Satzung ist nun, dass künftig auch Personen für den Bürgerpreis vorgeschlagen werden können, die nicht in Genthin oder einem der zugehörigen Ortsteile wohnen oder gemeldet sind.
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Entscheidend sei allein, dass sie sich in besonderer Weise für das Gemeinwohl in der Stadt und den Ortsteilen engagieren oder engagiert haben.
Jury wird breiter aufgestellt und Auswahlverfahren angepasst
Auch die vorgegebene Zusammensetzung der Jury wurde nun geändert. Dieses Gremium soll sich jetzt aus je zwei Vertreterinnen und Vertretern jeder im Stadtrat vertretenen Fraktion sowie dem Bürgermeister oder der Bürgermeisterin zusammensetzen.
Damit soll eine kontinuierliche und politisch ausgewogene Besetzung des Gremiums gewährleistet werden sowie eine einfache Mehrheit zur finalen Auswahl der Nominierten. Die Zusammensetzung der Jury wird nach jeder Kommunalwahl durch den Stadtrat bestätigt.
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Sollte ein Jurymitglied sein Amt niederlegen, wird die Nachfolge durch einen Beschluss des Hauptausschusses geregelt. Neu ist auch, dass die Jury dem Stadtrat künftig maximal zwei Personen zur Auswahl vorschlagen darf, aus denen der Stadtrat schließlich die oder den Preistragenden bestimmt.
Ab sofort sind auch die Ortsteile Genthins im Blick
Ein weiterer Diskussionspunkt zur Überarbeitung der Satzung war die formelle Aufnahme der Bezeichnung „Einheitsgemeinde Stadt Genthin“ in die einzelnen Paragrafen.
Damit soll nochmals deutlich gemacht werden, dass das Engagement in allen Ortsteilen ausdrücklich mitgemeint ist, unabhängig davon, ob es sich um die Kernstadt oder um die umliegenden Ortschaften handelt.
Auch wenn in der Vergangenheit Personen aus den umliegenden Ortschaften bereits prämiert wurden, soll dieser Grundsatz nun erstmals verbindlich in der Satzung festgeschrieben werden.
Einreichungsfrist eingeführt, Satzung vor letzter Hürde
Die Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger der Einheitsgemeinde Stadt Genthin, Vorschläge für den Bürgerpreis einzureichen, bleibt bestehen und ist die Voraussetzung für die Auswahl.
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Neu ist jedoch der festgelegte Zeitraum, in dem die Vorschläge in der Stadtverwaltung eingehen. Künftig sollen Einreichungen zwischen dem 1. September und dem 31. Oktober eines jeden Jahres mit einer Begründung bei der Stadtverwaltung erfolgen.
In der jüngsten Sitzung des BKS wurde die neu vorgelegte Satzung einstimmig beschlossen und muss nun im Stadtrat am 25. September abschließend bestätigt werden.