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Nachweis von Geflügelpest bei Wildvogel Vogelgrippe: Stadt Magdeburg verhängt Stallpflicht

In Magdeburg ist bei einem Wildvogel die Geflügelpest nachgewiesen worden. Deshalb gilt im gesamten Stadtgebiet ab sofort Stallpflicht für Geflügel sowie ein Verbot von Ausstellungen und Märkten mit Geflügel und Tauben.

Von Ivar Lüthe Aktualisiert: 29.10.2025, 15:06
Ein Schild mit der Aufschrift „Geflügelpest Schutzzone“. Die auch als Vogelgrippe bezeichnete Geflügelpest hat sich mittlerweile fast über ganz Deutschland ausgebreitet. Und wurde jetzt auch bei einem Wildvogel in Magdeburg nachgewiesen.
Ein Schild mit der Aufschrift „Geflügelpest Schutzzone“. Die auch als Vogelgrippe bezeichnete Geflügelpest hat sich mittlerweile fast über ganz Deutschland ausgebreitet. Und wurde jetzt auch bei einem Wildvogel in Magdeburg nachgewiesen. Foto: dpa

Magdeburg. - Im Magdeburger Umland wie etwa in der Börde gilt sie bereits, ab sofort (Mittwoch, 29. Oktober 2025) auch im gesamten Stadtgebiet von Magdeburg: die Stallpflicht für Geflügel. Hintergrund ist der Fund eines Wildvogels, bei dem die sogenannte Geflügelpest, oder auch Vogelgrippe genannt, nachgewiesen wurde.

Neben der Stallpflicht gilt auch ein Verbot von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen mit Geflügel und Tauben. Eine erste geplante Geflügelausstellung in Magdeburg wurde bereits abgesagt.

Vogelgrippe: Magdeburg verhängt Stallpflicht für Geflügel

Stallpflicht bedeutet laut Stadtverwaltung, „dass Geflügel entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, zu halten ist“.

Ingo Gottschalk, Beigeordneter Soziales, Jugend und Gesundheit der Stadt Magdeburg.
Ingo Gottschalk, Beigeordneter Soziales, Jugend und Gesundheit der Stadt Magdeburg.
Foto: Landeshauptstadt Magdeburg

Ingo Gottschalk, Beigeordneter für Soziales, Jugend und Gesundheit, weist in diesem Zusammenhang auf wichtige Maßnahmen hin, die die Ausbreitung der Vogelgrippe verhindern sollen: „Berühren Sie keine kranken oder toten Wildvögel. Informieren Sie stattdessen das Gesundheits- und Veterinäramt. Und informieren Sie sich unbedingt über die notwendigen Schutzmaßnahmen, um eine Übertragung von Wildvögeln auf Hausgeflügel zu vermeiden.“

Geflügelhalter zur Meldung von Infektionen verpflichtet

Die Schutzmaßnahmen sind auf der Internetseite des Gesundheits- und Veterinäramts Magdeburg abrufbar. Unabhängig von diesem aktuellen Geschehen sind alle Geflügelhalter generell gesetzlich verpflichtet, sich unter Nennung von Anzahl und Art der Tiere sowie deren Standorten beim Gesundheits- und Veterinäramt der Landeshauptstadt Magdeburg, Lübecker Straße 32, 39090 Magdeburg, E-Mail: veterinaerwesen@avl.magdeburg.de anzumelden.

Für nähere Auskünfte steht das Gesundheits- und Veterinäramt der Landeshauptstadt Magdeburg zur Verfügung.

Vogelgrippe bei Geflügel hoch ansteckend

Die Geflügelpest, auch als aviäre Influenza bezeichnet, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit. Sie kann alle Geflügelarten befallen, am schwersten erkranken Hühner und Puten. Die Krankheit ist hoch ansteckend, wird sehr leicht von Tier zu Tier, durch Personen und kontaminierte Gegenstände verbreitet und verläuft rasant mit deutlichen Krankheitszeichen. Der Erreger wird mit allen Körperflüssigkeiten und besonders mit dem Kot ausgeschieden.

Die in der Allgemeinverfügung aufgeführten Maßnahmen dienen dem Schutz vor einer Ausbreitung der Geflügelpest und sollen das Risiko einer Übertragung des Erregers auf private sowie Nutzgeflügelhaltungen minimieren.

Das Risiko von Viruseinträgen in Geflügelhaltungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln wird vom FLI - Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit derzeit als hoch eingestuft.