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Prozess am Landgericht Lange Haft für sexuellen Missbrauch und Vergewaltigung

Ein hartes Urteil erging am Mittwoch im Landgericht Stendal gegen einen Mann aus dem Altmarkkreis, wegen Missbrauchs und Vergewaltigung.

Von Günther Tyllack 07.11.2025, 06:30
imago/McPHOTOPg1a2g3eo26jd5ecXc0O796qK6e Wegen sexuellen Missbrauch Schutzbefohlener in Tateinheit mit Vergewaltigung ist am Mittwoch ein Mann aus dem Altmarkkreis Salzwedel vom Landgericht Stendal, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, zu sechs Jahren Haft verurteilt worden.Lesen Sie auch: Gerichtsprozess in Stendal Prozess um sexuelle Gewalt: Zeugenaussagen zeichnen Bild der 15-Jährigen Zudem muss er dem Opfer, der Tochter seiner früheren verstorbenen Lebensgefährtin, 10.000 Euro Schmerzensgeld und den größten Teil der Gerichtskosten zahlen.Mann bestreitet Taten vehementBis zuletzt hatte der Mitvierziger die Taten „vehement“ bestritten, so sein Verteidiger. Der Rechtsanwalt forderte einen Freispruch für seinen Mandanten, da es doch erhebliche Zweifel an der „mutmaßlichen Geschädigten“ und Widersprüche in ihren Aussagen gebe. Bereits zu Beginn des Prozesstages hatte eine Sachverständige zur Frage ausgesagt, ob die Schilderungen des Opfers zu den drei Tatvorwürfen glaubhaft seien.Sachverständiger spricht von leichter IntelligenzminderungDie Diplompsychologin hatte zunächst von der leichten Intelligenzminderung der Jugendlichen berichtet. Sie habe eine „sehr einfach strukturierte Denkweise“ und sei keinesfalls in der Lage, „solch komplexe Zusammenhänge herzustellen“, wie es die von ihr geschilderten Taten darstellten. Es gebe auch keinerlei Anzeichen für eine unbewusste Falschaussage. Dass die Aussagen bei der Betreuerin, vor der Polizei oder auch im Gerichtssaal nicht hundertprozentig übereinstimmten, sei ganz normal. „Das Gedächtnis ist kein Computer“, und der „Arbeitsspeicher“ des Opfers sei zudem begrenzt. Würde der Mensch sich immer alle Details abspeichern, dann würde der Kopf „schlicht platzen“.Keinerlei Motiv erkannt, den Geschädigten zu belastenZudem habe sie bei dem Mädchen keinerlei Motiv erkennen können, warum sie den Angeklagten belasten wollte. Im Gegenteil: Durch die Aussage habe sie sich letztlich ihrer einzig verbliebenen Bezugsperson, die sie als Papa bezeichnete, und auch dessen neuer Familie beraubt. Mit der neuen Frau ihres Pflegevaters habe sie sich offenkundig gut verstanden und auch auf die neue Wohnung gefreut. Sie habe nur gewollt, „dass das aufhöre und ihrer Halbschwester nicht ähnliches passiere“.Bei der Vorbereitung des Umzugs in die neue Wohnung war es Mitte 2023 zu der Vergewaltigung gekommen. Der Angeklagte soll sie zunächst angewiesen haben, sich auszuziehen und auf eine Matratze zu legen. Die Jugendliche habe angenommen, der Mann wolle sie wieder am Körper berühren, wie er dies seit längerer Zeit immer wieder getan habe. Revision gegen das Urteil ist möglichDiesmal jedoch kam es zum mit Schmerzen verbundenen  Geschlechtsverkehr. Damit war für die damals 15-Jährige offenbar eine Grenze überschritten, so dass sie davon ein paar Tage später ihrer Betreuerin erzählte, obwohl ihr der Angeklagte dieses ausdrücklich verboten hatte.Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft sogar sieben Taten angeklagt. Vier Taten wurden allerdings aus der Anklage herausgenommen. Wie jetzt bei einer der drei verbliebenen Taten hatte das Gericht keine ausreichende Präzisierung des Tatgeschehens gesehen, um die Taten zu beweisen. Es bezweifelte aber nicht, dass es die vom Opfer geschilderten vermutlich über Jahre erfolgten sexuellen Handlungen des Angeklagten gegeben hat. An eine der aktuell angeklagten Taten vermochte sie sich aber im Gerichtssaal im Gegensatz zu früher nicht explizit erinnern.Bereits 2018 hatte das Mädchen einer Lehrerin erzählt, der Angeklagte wecke sie nachts, um sie zu berühren. Hatte der Angeklagte zuvor geschildert, die Stieftochter habe diese Behauptung zurückgenommen, stand im Vermerk des Jugendamtes von 2018 explizit, die Aussage habe nicht bestätigt werden können. Der Angeklagte kann gegen das Urteil Revision einlegen.
imago/McPHOTOPg1a2g3eo26jd5ecXc0O796qK6e

Wegen sexuellen Missbrauch Schutzbefohlener in Tateinheit mit Vergewaltigung ist am Mittwoch ein Mann aus dem Altmarkkreis Salzwedel vom Landgericht Stendal, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, zu sechs Jahren Haft verurteilt worden.

Lesen Sie auch: Gerichtsprozess in Stendal Prozess um sexuelle Gewalt: Zeugenaussagen zeichnen Bild der 15-Jährigen

Zudem muss er dem Opfer, der Tochter seiner früheren verstorbenen Lebensgefährtin, 10.000 Euro Schmerzensgeld und den größten Teil der Gerichtskosten zahlen.

Mann bestreitet Taten vehement

Bis zuletzt hatte der Mitvierziger die Taten „vehement“ bestritten, so sein Verteidiger. Der Rechtsanwalt forderte einen Freispruch für seinen Mandanten, da es doch erhebliche Zweifel an der „mutmaßlichen Geschädigten“ und Widersprüche in ihren Aussagen gebe.

Bereits zu Beginn des Prozesstages hatte eine Sachverständige zur Frage ausgesagt, ob die Schilderungen des Opfers zu den drei Tatvorwürfen glaubhaft seien.

Sachverständiger spricht von leichter Intelligenzminderung

Die Diplompsychologin hatte zunächst von der leichten Intelligenzminderung der Jugendlichen berichtet. Sie habe eine „sehr einfach strukturierte Denkweise“ und sei keinesfalls in der Lage, „solch komplexe Zusammenhänge herzustellen“, wie es die von ihr geschilderten Taten darstellten. Es gebe auch keinerlei Anzeichen für eine unbewusste Falschaussage.

Dass die Aussagen bei der Betreuerin, vor der Polizei oder auch im Gerichtssaal nicht hundertprozentig übereinstimmten, sei ganz normal. „Das Gedächtnis ist kein Computer“, und der „Arbeitsspeicher“ des Opfers sei zudem begrenzt. Würde der Mensch sich immer alle Details abspeichern, dann würde der Kopf „schlicht platzen“.

Keinerlei Motiv erkannt, den Geschädigten zu belasten

Zudem habe sie bei dem Mädchen keinerlei Motiv erkennen können, warum sie den Angeklagten belasten wollte. Im Gegenteil: Durch die Aussage habe sie sich letztlich ihrer einzig verbliebenen Bezugsperson, die sie als Papa bezeichnete, und auch dessen neuer Familie beraubt. Mit der neuen Frau ihres Pflegevaters habe sie sich offenkundig gut verstanden und auch auf die neue Wohnung gefreut. Sie habe nur gewollt, „dass das aufhöre und ihrer Halbschwester nicht ähnliches passiere“.

Bei der Vorbereitung des Umzugs in die neue Wohnung war es Mitte 2023 zu der Vergewaltigung gekommen. Der Angeklagte soll sie zunächst angewiesen haben, sich auszuziehen und auf eine Matratze zu legen. Die Jugendliche habe angenommen, der Mann wolle sie wieder am Körper berühren, wie er dies seit längerer Zeit immer wieder getan habe.

Revision gegen das Urteil ist möglich

Diesmal jedoch kam es zum mit Schmerzen verbundenen Geschlechtsverkehr. Damit war für die damals 15-Jährige offenbar eine Grenze überschritten, so dass sie davon ein paar Tage später ihrer Betreuerin erzählte, obwohl ihr der Angeklagte dieses ausdrücklich verboten hatte.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft sogar sieben Taten angeklagt. Vier Taten wurden allerdings aus der Anklage herausgenommen. Wie jetzt bei einer der drei verbliebenen Taten hatte das Gericht keine ausreichende Präzisierung des Tatgeschehens gesehen, um die Taten zu beweisen. Es bezweifelte aber nicht, dass es die vom Opfer geschilderten vermutlich über Jahre erfolgten sexuellen Handlungen des Angeklagten gegeben hat. An eine der aktuell angeklagten Taten vermochte sie sich aber im Gerichtssaal im Gegensatz zu früher nicht explizit erinnern.

Bereits 2018 hatte das Mädchen einer Lehrerin erzählt, der Angeklagte wecke sie nachts, um sie zu berühren. Hatte der Angeklagte zuvor geschildert, die Stieftochter habe diese Behauptung zurückgenommen, stand im Vermerk des Jugendamtes von 2018 explizit, die Aussage habe nicht bestätigt werden können. Der Angeklagte kann gegen das Urteil Revision einlegen.

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