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Brandserie Benzingeröder fordern Handeln von Behörden

Benzingeröder schlagen Alarm: Nach fünf Bränden binnen weniger Tage in der Wernigeröder Straße fordern sie die Behörden zum Handeln auf.

Von Dennis Lotzmann 05.10.2018, 11:32

Benzingerode l Benzingerode, Wernigeröder Straße: Wenn im Zusammenhang mit einem Brandeinsatz diese Adresse genannt wird, brauchen die Feuerwehrleute mittlerweile keine Hausnummer mehr. Seit 16. September ging es immer wieder nur zum selben Haus. Erst zu einem von einer Kerze ausgelöstem Großfeuer, dann zu vier Folgeeinsätzen, weil der 62 Jahre alte Bewohner immer wieder unter zum Teil haarsträubenden Umständen Feuer entfacht hatte. So schob er mehrfach ganze Holzbalken in einen kleinen Ofen, dessen Tür zwangsläufig offen blieb, sodass wenig später der ganze Balken in Flammen stand und das Feuer außer Kontrolle geriet.

Die im direkten Umfeld lebenden Nachbarn stehen Tag für Tag Ängste aus, müssen teilweise tiefschwarze Qualmwolken schlucken und befürchten, dass die Flammen irgendwann auf ihre Grundstücke übergreifen. „Der Mann ist mittlerweile zur Allgemeingefahr geworden, den kann man nicht mehr allein so weitermachen lassen. Der gehört in eine geschlossene Klinik“, bringt es ein Betroffener, der aus Angst vor Folgen seinen Namen nicht nennen will, auf den Punkt.

Nunmehr könnte genau dieser Punkt erreicht sein. Zwar halten sich alle von dem Fall tangierten Behörden und Einrichtungen mit Informationen zurück – schließlich gehe es um persönliche Daten eines Patienten. Allerdings scheint man erneut den Versuch unternommen zu haben, von einem Richter grünes Licht für die längere Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik zu bekommen.

Ob dieser Fakt zutrifft und ein Richter einem solchen Ansinnen zugestimmt hat, blieb am Donnerstag freilich offen. Allein eine Behördensprecherin sagte: „Er ist im Klinikum, und dort soll er längere Zeit bleiben.“ Unklar ist freilich, auf welcher Grundlage. Andernfalls – ohne richterliche Entscheidung – dürfte der Betreffende maximal 24 Stunden bis Freitag, null Uhr, gegen seinen Willen festgehalten werden.

Zumindest am Donnerstag vergangener Woche, als es ebenfalls einen Löscheinsatz in der Wernigeröder Straße gegeben hatte, soll ein solcher Vorstoß mit dem Ziel einer längerfristigen Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung beim Richter ohne Erfolg geblieben sein. Auch damals wurde der 62-Jährige zunächst mitgenommen, war wenig später aber wieder daheim.

Dort haust er mittlerweile auf einem völlig ruinösen Grundstück. Teile des Hauptgebäudes wurden nach dem Feuer am 16. September abgetragen, es dürfte unter normalem Ermessen unbewohnbar sein. Offenbar lebt der Mann in einem angrenzenden Schuppen. Ob Strom, Wasser und Gas noch anliegen, ist unklar – keine Angaben aus Datenschutzgründen, hieß es seitens der Stadtwerke Wernigerode.

Nach Informationen der Volksstimme ist zumindest die Stromzuleitung gekappt. Das habe die Feuerwehr beim Brand am 16. September aus Gründen des Eigenschutzes veranlasst, so Vize-Stadtwehrleiter Marco Söchting. Damals hätten Teile der Hausverteilung in Flammen gestanden. Mittlerweile ist auch die Freileitung zum Haus entfernt – sonst hätten die Wehrleute am Mittwoch nicht die Drehleiter einsetzen können, um den hinter dem Haus befindlichen Schuppen zu erreichen.

Ob die Nachbarn in Benzingerode jetzt im wahrsten Sinne des Wortes aufatmen können, bleibt wegen der unklaren Situation rund um den 62-Jährigen offen. Grundsätzlich, so Hauke Roggenbuck von der Staatsanwaltschaft in Halberstadt, seien freiheitseinschränkende Schritte schwer umzusetzbar.

Bei akuter Eigen- oder Fremdgefährdung könne zwar eine Unterbringung nach dem gesetzlichen Rahmen für psychisch Kranke (PsychKG) erfolgen, so Ingelore Kamann, Sprecherin der Kreisverwaltung. Für eine solche zwangsweise Unterbringung nach PsychKG müsse die Kreisverwaltung einen Antrag stellen und ein Richter entscheiden, skizziert der Oberstaatsanwalt das übliche Prozedere.

Was die Gefährdung Dritter anbetrifft, sieht Roggenbuck im konkreten Fall wenig Ansatzpunkte: „Hier ist ja wohl nicht mal eine Straftat begangen worden.“ Der Straftatbestand der Brandstiftung setze eine Schädigung Dritter voraus, das sei hier nicht der Fall. Hier liege wohl eher ein Fall von höchst fahrlässigem Umgang mit Feuer vor.

Was – nicht zuletzt wegen der mehrfachen Wiederholungen – wiederum den Fakt der akuten Eigengefährdung untermauern könnte.

Wie auch immer das Tauziehen um eine längere Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung ausgeht, bleibt abzuwarten. In jedem Fall dürfte der 62-Jährige sein Grundstück erst einmal nicht mehr betreten, nachdem es die Polizei versiegelt hat. Siegelbruch wiederum ist eine Straftat.