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Giftschlammgrube Brüchau Kommentar zur Entscheidung des LAGB Sachsen-Anhalt: Finanzielle Interessen wichtiger als die der Bürger?

Der Kampf war längst gewonnen, einstimmig hatte Sachsen-Anhalts Landtag die Auskofferung des Silbersee in Brüchau beschlossen. Stattdessen genehmigt das LAGB wenige Tage vor einer Demonstration, dass das Gift in der Altmark bleiben darf. Ein Skandal in den Augen vieler Altmärker.

Von Stefanie Herrmann 16.08.2025, 21:58
Stefanie Herrmann ist Reporterin bei der Volksstimme.
Stefanie Herrmann ist Reporterin bei der Volksstimme. Foto: David Behrendt

Brüchau - Altmärker wehrt euch gegen die Vergiftung eurer Heimat! – Unter diesem Titel wird am Sonntag, 17. August, 10 Uhr, in Brüchau für die endgültige Entsorgung des Giftmülls aus dem Silbersee demonstriert – aber unter anderen Vorzeichen als gedacht...

Mehr zum Thema:Behördenspiele um die Bohrschlammgrube?: Brüchau: Bürger sind wütend. Der Giftschlamm soll endlich weg

Denn am Donnerstag verkündete das zuständige Landesamt (LAGB), dass das Gift in Brüchau bleiben kann, und schaffte damit einfach Fakten. Die Gemeinde wurde natürlich ordnungsgemäß an der Entscheidung beteiligt – also befragt – darauf weist das Amt hin. Nur: Deren Antwort interessierte offensichtlich ebenso wenig wie der Protest der Bürger. Auch die einstimmige Entscheidung des Landtages zur Auskofferung ist damit hinfällig. Wo bleibt da die Demokratie?

Manch Altmärker fragt sich: Könnte die Entscheidung damit zusammenhängen, dass das LAGB nicht dem Umwelt-, sondern dem Wirtschaftsministerium von Sven Schulze unterstellt ist?

Wirtschaftlich betrachtet ist die Einkapselung für veranschlagte knapp 40 Millionen Euro natürlich viel besser als die längst einstimmig vom Landtag beschlossene Auskofferung für 160 Millionen – denn einen Teil der Kosten muss das Land tragen.